
Arbeitslosenselbsthilfe O l d e n b u r g
Kaiserstr. 19
D-26122 Oldenburg (Oldenburg)
CONTRASTE Nr. 162:
KEHRSEITE DES US-AMERIKANISCHEN-JOBWUNDERS
Sozialhilfe- "Reform" in den USA
Mit Juli 1997 trat in den USA der "Personal Responsibility Act" in Kraft. Die neue Sozialreformgesetzgebung soll die Abhängigkeit der Armen von der Sozialhilfe verringern und den übergang von der Sozialhilfe in die Beschäftigung erleichtern. Tatsächlich beschleunigt diese die Auflösung des sozialen Netzes und ersetzt es durch disziplinierende und diskriminierende Massnahmen, die die Armen der USA in den untersten Bereich des amerikanischen Arbeitsmarktes drängen und jene, die "immer noch Unterstützungsansprüche stellen, streng bevormunden sollen".
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Die Kehrseite des US-amerikanischen Jobwunders ist ein Wohlfahrtsstaat des residualen Typs in Reinform: Leistungen erbringt er für Notleidende nur im Falle eines akuten Versagens des Arbeitsmarktes und der Familie, so z.B. für Mütter mit Kleinkindern, Behinderte und Invalide. Nach dem amerikanischen Modell soll staatliche Wohltätigkeit vor allem die Marktmechanismen stärken und "den sozialen Randgruppen die harte Disziplin schlecht bezahlter Lohnarbeit" aufzwingen.
Unter diesen Bedingungen wird es möglich, bei steigender sozialer Ungleichheit und zunehmender wirtschaftlicher Unsicherheit den Wirkungsbereich und das Budget für Sozialleistungen kontinuierlich zu reduzieren. Vor allem die Programme zur Armutsbekämpfung gerieten seit der ersten Reagan-Administration 1980 immer wieder ins Kreuzfeür der Kritik.
Obwohl z.B. die AFDC-Programme (Beihilfen für alleinstehende Mütter) nicht einmal ein Prozent des Bundesbudgets ausmachte, haben sämtliche Regierungen seit Carter die Reduzierung dieser Mittel erfolgreich zu einem zentralen politischen Thema gemacht.
*************************** Einsparen durch bürokratische Hindernisse ***************************
Bei der Verwirklichung des Ziels, die Sozialausgaben zu drosseln, findet eine weitere Einsparungstechnik Anwendung: Bürokratische Hindernisse und komplizierte Bestimmungen sollen AntragstellerInnen entmutigen und somit vom Leistungsbezug fernhalten. Im Zeitraum von 1972 bis 1984 nahm die Summe der wegen Verfahrensfehlern abgelehnten Bescheide "um beinahe eine Million zu, zwei Drittel davon betrafen Familien mit rechtmässigem Anspruch".
"Chumming" nennen die Spezialisten die "Praxis der bürokratischen Schikane", das mittlerweile als Anteil der ungerechtfertigt abgelehnten Anträge in den Statistiken erfasst wird. 1973 wurden 81 Prozent der Kinder, die unter der Armutsgrenze lebten, durch AFDC-Programme unterstützt, 1988 erhielten 40 Prozent nicht mehr die finanzielle Hilfe, die ihnen zustand.
In den 90er Jahren strichen einige hochindustrialisierte Bundesstaaten, darunter Massachusetts, Pennsylvania, Michigan und Illinios, das Programm der General Assistance generell. Als Begründung wurde angegeben, dass die SozialhilfeempfängerInnen "aus der selbstverschuldeten Lethargie" gerissen und einem "heilsamen Schock der Entbehrung" ausgesetzt werden müssten, um der "pathologischen Abhängigkeit der Armen" von staatlichen Leistungen ein Ende zu bereiten.
Während die Bundesmittel für Sozialwohnungen von 32 Milliarden 1978 auf 10 Milliarden 1988 vermindert wurden, beliefen sich die Schätzungen der Obdachlosen im selben Zeitraum auf zwischen 600.000 und 4 Millionen Menschen. Im Jahre 1991 wiesen offizielle Statistiken jede dritte amerikanische Familie als "housing poor", d.h. nicht imstande für Grundbedürfnisse und Wohnung aufzukommen, aus.
********************** Disziplinarstaat statt Wohlfahrtsstaat **********************
Den fortschreitenden Abbau wohlfahrtstaatlicher Funktionen begleitet ein Ausbau disziplinarischer Massnahmen, zumindest in den unteren Rängen der Gesellschaft. Wo das alte soziale Netz sich auflöst, betreibt der Staat eine Politik, die "die Folgen des eigenen Versagens kriminalisiert". Diese Vorgangsweise zeichnet sich durch zwei Methoden aus.
Zum einen werden die verbliebenen sozialen Dienste zu Instrumenten der überwachung und Kontrolle ihrer Klientel eingesetzt. Der Bezug von Sozialhilfe wird an Verhaltensnormen und schikanöse bürokratische Bedingungen geknüpft. WohlfahrtsempfängerInnen müssen jede ihnen angebotene Arbeit annehmen, unabhängig von der Bezahlung und den Arbeitsbedingungen. Bei Ablehnung geht auch der Anspruch auf Sozialhilfe verloren (workfare). Der Bezug der Sozialhilfe für Familien kann auch vom Schulbesuch der Kinder abhängen (learnfare). Die zweite Methode der "repressiven Eindämmung der Armen" liegt in ihrer Verwahrung in Gefängnissen. 1970 sassen 200.000 Menschen in Haftanstalten ein, 1990 waren es bereits 825.000. Das entspricht einem Anstieg von 300 Prozent in zwanzig Jahren. In den amerikanischen Gefängnissen sitzen deutlich mehr Schwarze als Weisse. Die Gefangenenrate der Afro-Amerikaner hat sich in den letzten 12 Jahren verdreifacht und belief sich 1993 auf 1.895 pro 100.000, d.h. sie liegt fast siebenmal höher als in der weissen Bevölkerung (293 pro 100.000) und zwanzigmal höher als im europäischen Durchschnitt.
Für diesen bemerkenswerten Anstieg der Zahl schwarzer Inhaftierter kann der "Krieg gegen die Drogen" verantwortlich gemacht werden, der in Wirklichkeit ein "Kleinkrieg gegen die Dealer auf der Strasse" ist. Und das vor dem Hintergrund eines allgemeinen Rückgangs des Drogenkonsums in den USA seit den 70er Jahren. Der Drogenhandel ist in den Ghettos oft die einzige zugängliche Erwerbsqülle für schwarze Jugendliche.
So war es vorhersehbar, dass dieser "Krieg" der Regierung in erster Linie in den armen Vierteln der Städte stattfinden würde. Dort ist die Polizeipräsenz besonders dicht, der illegale Drogenhandel leicht zu treffen und die soziale Ohnmacht der BewohnerInnen lädt geradezu zu repressiven Massnahmen ein.
Diese Vorgehensweise hat dazu geführt, dass mittlerweile 56 Prozent der Inhaftierten wegen eines Vergehens gegen das Drogengesetz hinter Gittern sind. Diese Masseneinsperrungen bleiben jedoch nicht ohne finanzpolitische Auswirkungen: "Während die nationalen Mittel für Sozialhilfe abgebaut wurden, stiegen die Ausgaben der Bundesregierung für die Kriminaljustiz zwischen 1972 und 1990 um das Fünffache an, von knapp 2 Milliarden auf mehr als 10 Milliarden Dollar." Das Budget für das Gefängniswesen wurde um das Elffache erhöht.
Die Implementierung des "Gesetzes zur Kontrolle der Gewaltkriminalität" von 1994 geht von einem Anwachsen der Häftlingszahl von 925.000 auf etwa 2,26 Millionen in den nächsten zehn Jahren aus. 100 von insgesamt 351 Milliarden Dollar, die für die Verwahrung von Gefängnisinsassen angewendet werden sollen, sind für die Errichtung neür Gefängnisse vorgesehen.
Das Ziel der effizienten Nutzung der Mittel für den Strafvollzug führt zu einer wachsenden Privatisierung im Gefängniswesen. Die Zahl der privat geführten Haftanstalten wuchs von 1985 bis 1995 von 1.345 auf 49.154 an. Der strafende Staat setzt jedoch nicht auf die Rehabilitierung seiner Gefangenen. Beschäftigungs- und Ausbildungsprogramme in den Haftanstalten existieren praktisch nicht.
************************************* Reform der Sozialhilfe - der "Personal Responsibility Act" *************************************
Die Reform der Sozialhilfe, von Präsident Clinton im August 1996 unterzeichnet und ab Juli 1997 in vollem Ausmass in Kraft, setzt die Politik der Kriminalisierung des Elends fort. Ziel dieser Reformen ist es nicht, die Armut zu verringern, sondern die "sogenannte Abhängigkeit der von den Sozialprogrammen unterstützten Familien zu reduzieren", indem den Menschen der "übergang von der Fürsorge zur Arbeit" erleichtert werden soll.
In der Realität fehlt es jedoch sowohl an geeigneten Instrumenten für die Schaffung von Arbeitsplätzen, als auch an berufsbildenden Massnahmen und an für diesen Zweck bereitgestellten Budgetmitteln. Ein Arbeitsmarkt, der mit billigen Arbeitskräften bereits gesättigt ist, verfügt nicht über die nötigen Kapazitäten ungelernte und stigmatisierte Personen aufzunehmen.
Das Gesetz von 1996 schafft das bestehende Recht auf Unterstützung bedürftiger Familien ab, das seit 1935 gesetzlich verankert war. Es weicht einer Arbeitspflicht der Eltern nach zwei Jahren Unterstützung. Zudem wird der Leistungsanspruch auf maximal fünf Jahre im Leben begrenzt.
Die Verantwortung für die Sozialhilfe wird von der bundesstaatlichen auf die Ebene der 50 Bundesstaaten transferiert und von diesen wiederum auf tausend Counties verteilt, die die Kriterien für die Anspruchsbedingungen selbst bestimmen. Die Vergabekriterien rigoroser zu gestalten, als es das Bundesgesetz vorsieht, ist daher nicht ausgeschlossen.
Diese Kompetenzübertragung ist jedoch nicht mit einem entsprechenden Mitteltransfer verbunden. Die Einzelstaaten sollen vielmehr durch ein System von finanziellen Sanktionen animiert werden, die Zahl der Sozialhilfeempfänger zu reduzieren. Aus Angst vor "Wohlfahrtstourismus" ist zu erwarten, dass sich die einzelnen Bundesstaaten in Sparsamkeit gegenseitig überbieten werden.
Mit Inkrafttreten des "Personal Responsibility Act" im Juli 1997 wird das Lohnniveau des unteren Segments des Arbeitsmarktes weiter unter Druck geraten und die Zahl der "working poor" weiter ansteigen. Dank der Begrenzung des Leistungsanspruches werden drei Millionen bedürftige Kinder im Jahr 2002 aufgrund der Begrenzung des Leistungsanspruches auf fünf Jahre ihre Sozialhilfe verlieren. Schon jetzt weisen die USA die höchste Kinderarmut aller westlichen Länder auf.
Aus: Kontraste, Presse- und Informationsdienst für Sozialpolitik, Nummer 106 (Sept. 1997; Wien. Qülle des Textes: Wacquant, L.J.D. (1997), Vom wohltätigen Staat zum strafenden Staat. über den politischen Umgang mit Armut und Elend in den USA. in: Frankfurter Rundschau, Samstag, 12. Juli 1997, Nr. 159. Die vollständige Version des Aufsatzes ist in einem Spezialheft von Leviathan, Zeitschrift für Sozialwissenschaft über "Armut und Unterklasse" (Nr. 1/97) erschienen.
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Last Modified: April 20, 1998